Natürlich kann ich ja mit Taxi, Bus und Bahn fahren, aber dafür fehlt mir a) der Führerschein und b) die Berechtigung Personen zu befördern, ... auf der A4. Höchstens mit 25 km/h und vor dem 30.06.1999 erstmals in den Betrieb gekommen, Sattel sowie Pferd. Und liebe zuständige Behörde, es ist dann keine Teilnahme am Straßenverkehr, sondern Hippotherapie ... und die ist anerkannt ;-)
Freie Fahrt für freie Bürger. Nicht aber für Menschen mit Behinderung. Den unterstellt der Gesetzgeber ein potenzielles Sicherheitsrisiko.
Was bleibt uns dann?
Weil es Deutschland so will ...
... dürfen ab September 2002 laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) keine benzinbetriebene KFZ mehr, ohne Führerschein (Krankenfahrstühle mit 25 km/h) neu in den Verkehr gebracht werden.
Nur noch elektrisch betriebene Krankenfahrstühle sind erlaubt.
Im Umlauf gebrachte Fahrzeuge dürfen laut Bestandsverordnung § 76 bis heute und auch weiterhin im Umlauf bleiben.
25 km/h Fahrzeuge, die vor dem 30.06.1999 erstmals in den Betrieb gekommen sind, dürfen nach wie vor, mit zwei Sitzen ausgestattet sein.
Alle Menschen können durch
Sauerstoffmangel zum Spastiker werden!
Plischie´s Welt! Mit Spasmus leben!
Anders sein na und!