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Canabis bei Spastik

Canabis bei Spastik



In den letzten Jahren geraten die arzneilichen Qualitäten der Hanfpflanze (Cannabis, Marihuana) und einzelner Inhaltsstoffe zunehmend in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit. Von besonderem Interesse für Menschen mit fortgeschrittener multipler Sklerose sind die muskelentspannenden Eigenschaften. Cannabis zeigt bei vielen MS-Kranken aber auch einige andere erwünschte Effekte.
In einer internationalen Fachzeitschrift erschienen 1997 Ergebnisse einer Umfrage unter 112 amerikanischen und britischen Patienten mit multipler Sklerose über ihre medizinische Verwendung von Marihuana. Eine Vielzahl von Symptomen wurde gebessert, darunter in über 80% Spastik beim Einschlafen, Schmerzen in den Muskeln, Spastik bei nächtlichem Aufwachen, Schmerzen in den Beinen bei Nacht, Zittern (Arme/Kopf), Depressionen, Angst, Spastik bei nächtlichem Aufwachen, Kribbeln im Gesicht, Armen, Beinen und Rumpf. Ein Teil der Patienten berichtete auch über günstige Wirkungen auf die Gehfähigkeit sowie auf die Blasen- und Darmfunktion.
Bereits zuvor waren einige kleine Studien und Erfahrungsberichte über die günstige Wirkung von Cannabis bei MS oder bei der Spastik durch Querschnittserkrankungen in Fachzeitschriften veröffentlicht worden. Darunter befindet sich auch eine Studie aus Deutschland dem Jahre 1989, die an der Universität Göttingen durchgeführt worden war. Bei einem jungen Mann mit MS wurden vor und nach dem Rauchen einer Marihuana-Zigarette verschiedene Messungen durchgeführt. Vor dem Versuch konnte der Patient auch nicht mit Unterstützung laufen. Die tiefen Sehnenreflexe am Bein waren verstärkt bis klonisch mit anhaltendem Knöchel- und Knie-Klonus. Die Bewegungsstörungen in den Armen war stark und konnte in den Beinen wegen einer Lähmung der Hüftbeuger nicht getestet werden. 45 Minuten nach Marihuana-Konsum waren die Symptome verbessert: Der Patient konnte einige Schritte mit Unterstützung gehen, der Muskeltonus war vermindert, die Reflexe der tiefen Beinsehnen normalisierten sich, die Bewegungsstörungen beim Finger-Nase-Test waren nur mäßig stark.
Der medizinisch bedeutendste Inhaltsstoff der Hanfpflanze, das THC, auch Dronabinol genannt, ist seit Februar 1998 auch in Deutschland auf einem Betäubungsmittel verschreibungsfähig. Dronabinol ist die Substanz im Drogenhanf bzw. Marihuana, die auch für die charakteristischen Stimmungsveränderungen und den Entspannungszustand nach dem Konsum der Droge verantwortlich ist. Die medizinisch erwünschten Effekte treten jedoch meistens bereits bei einer niedrigen Dosis ein, die noch nicht zu Stimmungsveränderungen führt.
Bisher ist in Deutschland kein Dronabinol-Präparat zugelassen, das Dronabinol-Präparat Marinolo, welches in den USA seit 1986 auf dem Markt ist, kann jedoch per Einzelverschreibung aus den USA importiert werden. Leider dauert die Einfuhr mehrere Wochen, das Präparat ist sehr teuer - 20 Kapseln zu 2,5 Milligramm kosten 700 DM -, und die Krankenkassen sind sehr zurückhaltend bei der Übernahme der Kosten. Einige Importfirmen haben vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte eine Erlaubnis erhalten, Marinol aus den USA zu importieren. Apotheken wenden sich am besten an diese Firmen, wenn sie Marinol an Patienten abgeben möchten.
Ein Teil der Patienten zeigen bei Cannabis oder dem Einzelwirkstoff Dronabinol nicht die erhofften Wirkungen. Dies führt gelegentlich zu Enttäuschungen, weil man sich etwas erhofft hatte. Mir sind jedoch eine Anzahl von MS-Kranken bekannt, die sehr begeistert von der Wirkung sind und Cannabis als das beste Medikament mit den geringsten Nebenwirkungen bei sich erleben.
Cannabis wird erfolgreich auch bei anderen Erkrankungen eingesetzt, bei Schmerzerkrankungen wie Neuralgien und Migräne, bei starker Abmagerung im Rahmen von Krebs- oder Aidserkrankungen, denn es regt den Appetit an, bei Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Krebserkrankung oder bei Leberentzündungen, um nur einige Anwendungsmöglichkeiten zu nennen.
Leider sind die Einsatzmöglichkeiten beschränkt, da die Verwendung natürlicher Cannabisprodukte, die wesentlich preiswerter sind als Dronabinol, auch für medizinische Zwecke verboten ist. Es werden bisher vor dem Gesetz keine Unterschiede zwischen schwer kranken Patienten und Drogenkonsumenten gemacht. Daher hat sich im Frühjahr 1997 die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin gebildet, ein gemeinnütziger Verein aus Ärzten, Apothekern, Patienten, deren Verwandten und anderen Menschen die an der Verwendung und der Erforschung von Cannabis als Medizin interessiert sind, aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.
Das wichtigste Ziel des gemeinnützigen Vereins ist die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Hanfpflanze und der Cannabinoide für die arzneiliche Anwendung, sowie die Weitergabe von Informationen. Ähnliche Initiativen existieren in Großbritannien und den USA. Die Vorsitzende der britischen Initiative ist nicht ganz zufällig eine Frau mit MS, die mittlerweile durch ihre langjährigen Aktivitäten in Großbritannien recht bekannt geworden ist.
Viele Menschen kennen Cannabis nur als Rauschdroge und haben falsche, oft auch Angst machende Vorstellungen. Ich kann jedoch sagen, dass wir in unserer Arbeitsgemeinschaft auch viele ältere Patienten haben, die sich mit Büchern über die Wirkungen und die möglichen Nebenwirkungen sowie über die Anwendungsmöglichkeiten informiert haben, und nun noch mit 50, 60 oder 70 Jahren zum ersten Mal mit großer Zufriedenheit Drogenhanfprodukte verwenden.

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)

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letztes Update am 03 Feb 2011

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